Sie können dieses Anliegen maximal 5 Mal auswählen.
Wer seit 5 Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebt, hat unter folgenden Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung (Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit):
- geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
- unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine Aufenthaltserlaubnis
(Aufenthaltstitel nach §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22, 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 oder 104c AufenthG schließen eine Einbürgerung aus.)
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes
- Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges
- ausreichende Sprachkenntisse (mind. B1)
- Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest)
- eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts
- Straffreiheit (wird durch die Einbürgerungsbehörde überprüft)
Bei den Einbürgerungsvoraussetzungen sind in bestimmten Fällen Ausnahmen und Erleichterungen möglich.
Bei der Antragstellung wird die Vorlage des bereits von Ihnen vollständig ausgefüllten Antragsformulars, die Abgabe der erforderlichen Unterlagen und die Zahlung des Gebührenvorschusses verlangt.
Ebenso wird im Rahmen der persönlichen Vorsprache geprüft, ob Sie die abzugebenden Bekenntniserklärungen verstanden haben. Bitte lesen Sie sich die Bekenntnisse und auch die Informationen dazu aufmerksam durch.
<a href="https://www.hagen.de/irj/portal/ODFK?id=02050903">Hier finden Sie das Antragsformular</a>
Einbürgerungsgebühren:
255 € je erwachsenen Einbürgerungsbewerber (ab 18 Jahre)
51 € für Heimatlose Ausländer
51 € für jedes miteinzubürgernde minderjährige Kind ohne eigenes Einkommen
255 € für jedes selbständig einzubürgernde Kind
Ein Betrag in Höhe von 3/4 der für die Einbürgerung zu erhebenden Gebühren wird bereits bei der Antragstellung fällig (EC-Zahlung bevorzugt).